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Bei der Übertragung von Immobilien kann es zu Überraschungen kommen. Neben schenkungsteuerlichen Themen kann auch Grunderwerbsteuer entstehen. Dabei ist sowohl eine Immobiliengesellschaft als GmbH & Co. KG, GmbH oder GbR als auch eine Privatperson betroffen. Auch umsatzsteuerliche Themen wie die Vorsteuerberichtigung spielen eine Rolle.
ImmobiliengesellschaftenImmobilien können in Personen- oder Kapitalgesellschaften verwaltet werden. Meist im Rechtskleid der GmbH & Co. KG oder GmbH. Für kleinere Immobilienbestände werden Grundstückgemeinschaften als GbR organisiert. Bei der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen kann ungewollt Grunderwerbsteuer entstehen. Daher sollte stets vor der Veräußerung/Übertragung geprüft werden, ob der Vorgang Grunderwerbsteuer auslöst.
Bereits vor der Anschaffung einer Immobilien sollten Sie sich über mögliche Sonderabschreibungen informieren. Sind Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen vorhanden, empfehlen wir eine Trennung im Notarvertrag. Eine Einbauküche wird bspw. kürzer als das Gebäude abgeschrieben. Dadurch können Steuern gespart werden. Nach der Anschaffung wird der Kaufpreis auf das Gebäude und das Grundstück sowie Außenanlagen aufgeteilt. Da der Grund und Boden nicht abgeschrieben wird, sollte eine optimale Verteilung des Kaufpreises erfolgen.