Vermögensplanung und -übertragung
Immobilienbesteuerung, Vermögensübertragung und Holdingmodelle
Aus unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Immobilien- und Vermögensübertrag kennen wir die steuerlichen Besonderheiten. Gerade bei Immobiliengesellschaft oder Personen- und Kapitalgesellschaften ist eine optimale steuerliche Beratung unabdingbar. Neben individuellen Planungen sollten die steuerlichen Folgen stets Berücksichtigung finden. Die frühzeitige Schaffung einer Holdingstruktur kann für die Zukunft erhebliche steuerliche Vorteile begründen. Insbesondere bei einem geplanten Unternehmensverkauf sollten keine unnötigen Steuern gezahlt werden.
Unternehmensnachfolge
Neben der Immobilienbesteuerung liegt ein weiterer Schwerpunkt in der optimalen steuerliche Übertragung von Vermögen insbesondere der Unternehmensnachfolge. Dabei wird die individuelle Vermögenssituation analysiert, um eine steueroptimierte Übertragung von Unternehmen oder Immobilien zu erreichen. Ob im Wege der vorweggenommen Erbfolge oder durch die Schaffung einer Holdingstruktur. Die frühzeitige Planungen schafft Spielräume zur Steueroptimierung. Werden GmbH-Anteilen aus einer Holdingstruktur heraus veräußert, kann die Steuerlast auf rd. 1,5 % reduziert werden.
Rechtsberatung durch Kooperation
Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten in Kooperation mit den ETL-Rechtsanwälten unternehmerische Rechtsberatung von Arbeitsrecht bis Verkehrsrecht an. Zudem profitieren sie im Rahmen der Unterhaltssprechstunde der ETL-Fachanwälte und Familienrecht-Spezialisten von einem kostenfreien Unterhalts-Check und erhalten Antworten auf familienrechtliche Fragen.